Gemeinde-Touristeninformation
Val d'Ardenne Tourismus
Allgemeine und besondere Verkaufsbedingungen
(Einzelpersonen und Gruppen)
Genehmigt durch Beschluss Nr. 14CD/02/2026 des Managementkomitees am 17.02.2026
Artikel 1 – Präambel
Abschnitt 1.1. Bezeichnung des Verkäufers
Artikel 1.2. Abgedeckte Garantien
Artikel 1.4. Dienstleistungen und/oder Vorteile
Artikel 1.5. Geschäfte
Artikel 1.6. Websites
Artikel 1.7. Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1.8. Definitionen
Artikel 2 - Vorvertragliche Informationen
Artikel 3 – Reservierungs- und Zahlungsbedingungen
Abschnitt 3.1. Buchungsmethoden
Abschnitt 3.2. Endpreis und zusätzliche Steuern
Abschnitt 3.3. Zahlungsbedingungen
Artikel 4 – Preisüberprüfung
Artikel 5 – Anzahlung für die Charlemagne Cruises
Artikel 6 – Fehlendes Widerrufsrecht
Artikel 8 – Vertragsänderung
Abschnitt 8.1. Änderung auf Initiative des Fremdenverkehrsamtes
Artikel 8.2 Änderung auf Initiative des Kunden
Artikel 8.3 Änderung der Gruppengröße
Artikel 9 – Vertragsbeendigung
Artikel 9.1. Kündigung des Vertrags durch den Kunden
Abschnitt 9.2. Kündigung des Vertrages durch das Fremdenverkehrsamt
Artikel 10 – Abtretung des Vertrages
Artikel 11 – Versicherung
Artikel 12 – Minderjährige
Artikel 13 – Verantwortlichkeit des Fremdenverkehrsamtes
Artikel 13.1 – Vollständige Haftung
Artikel 13.2. Haftungsbeschränkung des Fremdenverkehrsamtes
Artikel 14 – Hilfeleistung für den Reisenden
Artikel 15 – Gesetzliche Konformitätsgarantie
Abschnitt 15.1. Prinzip
Abschnitt 15.2. Umsetzung der gesetzlichen Konformitätsgarantie
Artikel 15.3. Kontaktdaten des Verkäufers
Artikel 15.4 Illustrationen auf den Medien
Artikel 16 – Schutz personenbezogener Daten
Abschnitt 16.1. Daten gesammelt
Abschnitt 16.2. Zweck verfolgt
Abschnitt 16.3. Zugriffsberechtigte Personen auf die Daten
Abschnitt 16.4. Vorratsdatenspeicherung
Abschnitt 16.5. Rechte des Inhabers der erhobenen Daten
Abschnitt 16.6. Änderung der Klausel
Abschnitt 16.7. Widerstand gegen Kaltakquise
Artikel 17 - Vertragssprache
Artikel 18 - Zugänglichkeit
Artikel 19 – Einhaltung der Vorschriften
Artikel 20 – Streitbeilegung
Artikel 20.1. Anwendbares Recht
Abschnitt 20.2. Meditieren
Abschnitt 20.3. Online verkauft
Abschnitt 20.4. Nachweisen
Artikel 21 – Verbundene Reiseleistungen
Artikel 22 – Kundenrezensionen: So veröffentlichen Sie eine Rezension
Artikel 1 – Präambel
Abschnitt 1.1. Bezeichnung des Verkäufers
Das Fremdenverkehrsamt Ardenne Rives de Meuse, eine öffentliche Einrichtung industrieller und kommerzieller Art, bekannt als Val d'Ardenne Tourisme, eingetragen unter der SIREN-Nummer 489 273 169, mit Sitz am Place du Château, 08320 VIREUX-WALLERAND
Telefon: +33 (0) 3 24 42 92 42
E-Mail: [E-Mail geschützt]
Registrierungsnummer im Register der Reiseveranstalter: IM008100007
Finanzieller Bürge: GROUPAMA ASSURANCE CREDIT – 8-10, rue d'Astorg, 75008 PARIS
Berufshaftpflichtversicherer: SMACL ASSURANCES, 141 avenue Salvador Allende, 79031 NIORT Cedex 9
Artikel 1.2. Abgedeckte Garantien
Personenschäden und Sachschäden, die Kunden, Dienstleistern oder Dritten durch ein Unfallereignis entstehen.
Zusätzliche Kosten, die dem Kunden direkt aufgrund der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen, sowie die Zahlung von Schadensersatz für den dem Kunden entstandenen Nutzungsausfall.
Aufwendungen, die dem Versicherungsnehmer ausschließlich zum Zweck der Begrenzung oder Verhinderung der Folgen dieser Haftung entstehen.
Schäden an Gepäck und Gegenständen, die dem Versicherten anvertraut sind.
Im Folgenden als „Touristenbüro“ (OTC) oder „Verkäufer“ bezeichnet.
Artikel 1.4. Dienstleistungen und/oder Vorteile
Dies umfasst alle Dienstleistungen, die den Nutzern in den Räumlichkeiten des Büros und auf den Webseiten zugänglich sind, nämlich: Freizeitaktivitäten, geführte Touren, Eintrittskarten für Shows, Unterhaltung, Kreuzfahrten auf der Maas, Artikel aus dem Shop des Tourismusbüros.
Artikel 1.5. Geschäfte
Hauptgeschäft: Place du Château 08320 VIREUX-WALLERAND;
Zweitgeschäft: 10 Quai des Fours, 08600 GIVET.
Artikel 1.6. Websites
Dies sind die Webseiten der Verkäufer.
- vom Fremdenverkehrsamt unter folgender Adresse: https://www.valdardennetourisme.com,
- und die für das Boot Charlemagne gehostete Website, die vom Verkäufer unter folgender Adresse betrieben wird: https://www.croisieres-charlemagne.com,
Beide ermöglichen es Ihnen, die in diesen Bedingungen beschriebenen Dienste zu abonnieren (nachfolgend „die Websites“ genannt).
Jede Nutzung der Websites, die betrügerisch ist oder als betrügerisch angesehen wird oder die gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, berechtigt den Nutzer jederzeit zum Entzug des Zugangs zu den angebotenen Diensten, einschließlich der von Partnern angebotenen Dienste oder anderer Funktionen der Websites.
Artikel 1.7. Allgemeine Bestimmungen
gemäß Artikel L133-3, 4e Gemäß Absatz 1 des Tourismusgesetzbuches darf das Fremdenverkehrsamt touristische Dienstleistungen unter den Bedingungen vermarkten, die im einzelnen Kapitel des Titels I des Buches II des Tourismusgesetzbuches vorgesehen sind.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten automatisch für alle vom Tourismusbüro verkauften oder zum Verkauf angebotenen Dienstleistungen, sei es im Geschäft, auf dem Schiff „Charlemagne“ oder auf dessen Websites. Sie gelten für Verkäufe über alle Vertriebs- und Marketingkanäle des Tourismusbüros.
Zweck dieser allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen ist die Festlegung der Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Produkten und touristischen Dienstleistungen durch das Fremdenverkehrsamt per Postversand und am Schalter des Fremdenverkehrsamtes über seine Websites, sein Ladengeschäft und alle anderen Dienstleistungen an Personen, die den Status von Verbrauchern oder Nicht-Gewerbetreibenden im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes haben und die Rechtsfähigkeit besitzen (nachfolgend „der/die Kunde(n)“), sowie an Gewerbetreibende.
Diese Bedingungen gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, einschließlich solcher, die über andere Vertriebs- und Marketingkanäle als die im vorhergehenden Absatz definierten gelten.
Diese Bedingungen gelten nicht für Leistungen, die der Kunde direkt bei den verschiedenen in den Broschüren oder auf der Website des Fremdenverkehrsamts aufgeführten Leistungsanbietern bucht.
Bei den vom Fremdenverkehrsamt angebotenen Ticketdienstleistungen wird, sofern zutreffend, darauf hingewiesen, dass das Fremdenverkehrsamt lediglich als Vermittler für den jeweiligen Leistungserbringer auftritt, in dessen Verantwortung die Dienstleistung erbracht wird. Ausschließlich der Ticketverkauf an den Kunden unterliegt diesen allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen. Die Leistungserbringung selbst unterliegt den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers.
Artikel 1.8. Definitionen
Kunde: juristische Person oder natürliche Person mit dem Status eines Verbrauchers oder Nicht-Gewerbetreibenden im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes oder eines Reisenden im Sinne des Tourismusgesetzes, die mit dem Tourismusbüro im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertrag abschließt.
Dienstleistung: Reisedienstleistung oder Touristenpaket im Sinne der Artikel L. 211-1 ff. des Tourismusgesetzbuches.
Gruppe: Eine Gruppe muss zum Zeitpunkt des Kaufs eines gemeinsamen Dienstes aus mindestens 15 Personen bestehen. Die Verbindung zwischen den Gruppenmitgliedern kann durch eine organisierende juristische Person (Verein, Schule, Betriebsrat o. Ä.) oder durch die einzelnen Gruppenmitglieder selbst hergestellt werden.
Online-Vertrag: Vertrag, der im Rahmen des Kaufs von Dienstleistungen auf den Webseiten des Fremdenverkehrsamts geschlossen wird.
Fernabsatzvertrag: Jeder Vertrag, der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im Rahmen eines organisierten Systems des Fernabsatzes oder der Fernabsatzdienstleistung geschlossen wird, ohne dass der Unternehmer und der Verbraucher gleichzeitig physisch anwesend sind, und zwar ausschließlich unter Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel bis zum Vertragsschluss; ausgenommen sind die Websites des Fremdenverkehrsamtes.
Dauerhafter Datenträger: Jedes Instrument, das es dem Verbraucher oder Gewerbetreibenden ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Informationen so zu speichern, dass er später für einen dem Zweck der Informationen angemessenen Zeitraum darauf zurückgreifen kann und das die identische Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht (Artikel L. 121-16 des Verbraucherschutzgesetzes).
Außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände: Jedes Ereignis, das eine Situation schafft, die außerhalb der Kontrolle sowohl des Berufstätigen als auch des Reisenden liegt und dessen Folgen auch bei Ergreifung aller Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können, sodass die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter normalen Umständen unmöglich ist, gilt als Grund für die Befreiung der Parteien von ihren Verpflichtungen und führt zu deren Aussetzung.
Höhere Gewalt: Höhere Gewalt ist jedes Ereignis, das außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegt, unvorhersehbar und unabwendbar ist und den Kunden, die Reisenden, das Reisebüro oder die an der Organisation der Reise oder der Erbringung einer oder mehrerer Dienstleistungen beteiligten Dienstleister daran hindert, ihre vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise zu erfüllen. Dies umfasst unter anderem Streiks im Transportwesen, Demonstrationen, Personalengpässe im Hotelgewerbe, extreme Wetterbedingungen (Stürme usw.), hydrologische Ereignisse (Überschwemmungen usw.), schwere Industrieunfälle, Betriebsschließungen und geografische Gegebenheiten.
Das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt setzt die Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die davon betroffen sind, aus und befreit die Partei, die die betroffene Verpflichtung hätte erfüllen sollen, von jeglicher Haftung.
Der Dienstleister behält sich das Recht vor, Reservierungen im Falle höherer Gewalt zu stornieren und den Termin zu ändern. Sollte der Dienstleister die Leistung stornieren müssen, bevor der Kunde die Aktivität beginnen konnte, wird eine Verschiebung angeboten.
Partner / Dienstleister: bezeichnet jede Person, die die vom Verkäufer an den Kunden verkaufte touristische Dienstleistung erbringt oder organisiert.
Artikel 2 - Vorvertragliche Informationen
Der Kunde bestätigt, vor seiner Bestellung und dem Vertragsschluss diese allgemeinen und besonderen Verkaufsbedingungen sowie alle in Artikel L. 221-5 des französischen Verbraucherschutzgesetzes und in Artikel R 211-4 des französischen Tourismusgesetzes aufgeführten Informationen in lesbarer und verständlicher Weise erhalten zu haben.
Der Vertrag gibt die gesamten Verpflichtungen der Parteien wieder und regelt ausschließlich deren Beziehung.
Mit der Bezahlung der Dienstleistung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, diese vorbehaltlos anzunehmen.
Das Fremdenverkehrsamt behält sich das Recht vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden vor Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen.
Der Kunde bestätigt ferner den Erhalt des gemäß dem Dekret vom 1. Januar ausgestellten Formulars.er März 2018 „zur Einführung des Muster-Informationsformulars für den Verkauf von Reisen und Aufenthalten“.
Artikel 3 – Reservierungs- und Zahlungsbedingungen
Abschnitt 3.1. Buchungsmethoden
- Online-Buchung:
Die Buchungsschritte sind wie folgt:
- Der Kunde kann die gewünschte Dienstleistung sowie deren Preis einsehen.
- Der Kunde klickt auf die betreffende Dienstleistung, um die Details und die Beschreibung sowie einen Kalender mit der aktuellen Buchungsverfügbarkeit anzuzeigen.
- Der Kunde wird zur vom Fremdenverkehrsamt ausgewählten Online-Verkaufslösung weitergeleitet.
- Der Kunde erhält eine Bestellübersicht und akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bevor er die Bestellung bestätigt.
- Der Kunde geht zur sicheren Zahlungsabwicklung für seine Reservierung über.
Sobald Bestellung und Zahlung registriert sind, erhält der Kunde eine Bestellbestätigung per E-Mail.
- Reservierungen am Schalter:
Der Kunde kann seine Leistung am Schalter buchen. In diesem Fall kann ein Mitarbeiter des Tourismusbüros den Kunden bei der Buchung beraten.
- Fernbuchung:
Der Kunde kann Leistungen auch online buchen. In diesem Fall unterstützt ihn ein Mitarbeiter des Tourismusbüros bei der Buchung, abhängig von den gewählten Leistungen. Er erhält anschließend ein schriftliches Angebot zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dieses Angebot muss unterschrieben und zusammen mit der Zahlung des Kunden an das Fremdenverkehrsamt zurückgesendet werden. Die Reservierung wird nach Zahlungseingang beim Fremdenverkehrsamt bestätigt.
Der volle Betrag ist am Buchungstag fällig, außer bei Gruppenbuchungen und Kreuzfahrten. Hier ist eine Anzahlung von 30 % des Gesamtbetrags am Buchungstag zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage nach Leistungsende zu zahlen.
Abschnitt 3.2. Endpreis und zusätzliche Steuern
Der Endpreis ist in Euro angegeben und beinhaltet alle Steuern (TTC) pro Person.
Der Preis beinhaltet die im Vertrag angegebenen Elemente.
Sofern nicht im Vertrag erwähnt, sind Vor- und Nachlieferung, Catering und Getränke für Kreuzfahrten sowie persönliche Ausgaben nicht enthalten.
Abschnitt 3.3. Zahlungsbedingungen
Der Kunde garantiert dem Fremdenverkehrsamt, dass er über die notwendigen Berechtigungen zur Nutzung der von ihm bei Vertragsabschluss gewählten Zahlungsmethode verfügt.
Bei Zahlung per Bankkarte behält sich das Fremdenverkehrsamt das Recht vor, die gesamte Buchungsabwicklung und die Erbringung aller Dienstleistungen auszusetzen, falls die Zahlung per Bankkarte von den offiziell akkreditierten Organisationen nicht autorisiert wird oder falls ein vertraglich geschuldeter Betrag nicht bezahlt wird.
Das Fremdenverkehrsamt behält sich das Recht vor, eine Reservierung eines Kunden abzulehnen, der eine vorherige Reservierung nicht vollständig oder teilweise bezahlt hat oder mit dem ein Zahlungsstreit geführt wird.
Zahlungen des Kunden gelten erst dann als endgültig, wenn das Fremdenverkehrsamt die fälligen Beträge tatsächlich erhalten hat.
Dem Kunden stehen je nach Art der gebuchten Dienstleistung, wie in den jeweiligen Verkaufsbedingungen angegeben, mehrere sichere Zahlungsmethoden zur Verfügung, darunter die folgenden:
- nach Arten,
- per Kredit- oder privater Bankkarte (Kreditkarte, Visa Card, Mastercard),
- Banküberweisung,
- per Bankscheck,
- per Verwaltungsauftrag
- per Urlaubsgutschein (nur für Kreuzfahrten).
Artikel 4 – Preisüberprüfung
Das Fremdenverkehrsamt verpflichtet sich, die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen gültigen Preise anzuwenden, behält sich jedoch das Recht vor, seine Preise unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen einseitig zu ändern.
Gemäß Artikel L. 211-12 des Tourismusgesetzes kann der Preis daher nach Bestätigung der Reservierung aufgrund von Änderungen nach oben oder unten angepasst werden:
- 1. Der Preis der Personenbeförderung, der sich aus den Kosten für Kraftstoff oder andere Energiequellen ergibt;
- 2° Die Höhe der Steuern oder Gebühren auf im Vertrag enthaltene Reiseleistungen, die von einem Dritten erhoben werden, der nicht direkt an der Ausführung des Vertrags beteiligt ist, einschließlich Kurtaxen, Lande- oder Einschiffungs- und Ausschiffungsgebühren in Häfen und Flughäfen;
ou
- 3° Wechselkurse im Zusammenhang mit dem Vertrag.
Die mögliche Anwendung einer Preiserhöhung gemäß dem vorstehenden Absatz ist dem Kunden in klarer und verständlicher Weise, zusammen mit einer Begründung und einer Berechnung, auf einem dauerhaften Datenträger spätestens zwanzig Tage vor Beginn der Dienstleistungen mitzuteilen.
Umgekehrt hat der Kunde Anspruch auf eine Preisminderung, die einer Kostensenkung gemäß den Punkten 1, 2 und 3 entspricht, welche nach Vertragsschluss und vor Reiseantritt bzw. Aufenthalt eintritt.
Im Falle einer Preisreduzierung hat der Veranstalter oder Händler das Recht, seine tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten von der dem Kunden zustehenden Rückerstattung abzuziehen. Auf Verlangen des Kunden muss der Veranstalter oder Händler einen Nachweis über diese Verwaltungskosten vorlegen.
Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8 % des Gesamtpreises der Pauschalreise oder der Reiseleistung, kann der Kunde die vorgeschlagene Änderung annehmen oder die Kündigung des Vertrags ohne Zahlung von Kündigungsgebühren verlangen und eine Rückerstattung aller bereits geleisteten Zahlungen erhalten.
Artikel 5 – Anzahlung für die Charlemagne Cruises
Bei Buchung ist vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Gesamtkosten der Dienstleistung gemäß dem unterzeichneten Angebot zu leisten.
Artikel 6 – Fehlendes Widerrufsrecht
Gemäß Artikel L. 221-28 des französischen Verbraucherschutzgesetzes besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen über die Erbringung von Beherbergungsleistungen, mit Ausnahme von Wohnleistungen, Transportleistungen für Güter, Autovermietungen, Catering oder Freizeitaktivitäten, die an einem bestimmten Datum oder während eines bestimmten Zeitraums erbracht werden müssen.
Artikel L. 221-2 des französischen Verbraucherschutzgesetzes schließt diese Option auch für die Personenbeförderung und Pauschalreisen aus.
Das Fremdenverkehrsamt macht sich diese fehlende Widerrufsmöglichkeit zunutze und weist darauf hin, dass für alle Dienstleistungen, die unter Artikel L. 221-28 oder L. 221-2 des französischen Verbraucherschutzgesetzes fallen, der Kunde kein Widerrufsrecht hat..
Artikel 8 – Vertragsänderung
Abschnitt 8.1. Änderung auf Initiative des Fremdenverkehrsamtes
Das Fremdenverkehrsamt hat die Möglichkeit, die Vertragsbedingungen nach Vertragsschluss und vor Beginn der touristischen Leistung einseitig zu ändern, ohne dass der Kunde Widerspruch einlegen kann, vorausgesetzt, die Änderung ist geringfügig und der Kunde wird so schnell wie möglich in klarer, verständlicher und deutlicher Weise auf einem dauerhaften Datenträger darüber informiert.
Führen Vertragsänderungen oder Ersatzleistungen zu einer Minderung der Reise- oder Aufenthaltsqualität oder des Reisepreises, so steht dem Reisenden ein Anspruch auf angemessene Preisminderung zu.
Wird der Vertrag gekündigt und nimmt der Kunde keine andere Leistung an, erstattet das Fremdenverkehrsamt alle vom Kunden oder in seinem Namen geleisteten Zahlungen so schnell wie möglich, spätestens jedoch vierzehn Tage nach Beendigung des Vertrags.
Artikel 8.2 Änderung auf Initiative des Kunden
Ein vom Kunden verkürzter oder nicht in Anspruch genommener oder vom Kunden verspätet begonnener Aufenthalt hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Das Fremdenverkehrsamt haftet dem Kunden nur für die von ihm verkauften Leistungen. Daher kann das Fremdenverkehrsamt nicht für Folgendes verantwortlich gemacht werden:
- alle vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen, die nicht vom Fremdenverkehrsamt in Rechnung gestellt wurden;
- jede Änderung der Dienstleistungen auf Initiative des Kunden.
Wenn der Kunde einen Änderungswunsch äußert, muss dieser vom Fremdenverkehrsamt schriftlich und ausdrücklich angenommen werden.
Artikel 8.3 Änderung der Gruppengröße
Unter einer Gruppenbuchung versteht man eine Dienstleistung, die exklusiv für einen einzigen Kunden gebucht wird.
Bei Gruppenbuchungen muss der Kunde die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 7 Tage vor Reiseantritt mitteilen, falls sich die Anzahl der Reisenden ändert. Nach Ablauf dieser Frist wird die Rechnung die zuletzt mitgeteilte Teilnehmerzahl widerspiegeln.
Sollte die neue Teilnehmerzahl aufgrund einer Änderung der ursprünglichen Teilnehmerzahl unter der im Vertrag festgelegten Mindestteilnehmerzahl liegen, erhebt der Reiseveranstalter einen Aufschlag auf den auf Basis der neuen Teilnehmerzahl berechneten Reisepreis. Die Aufnahme weiterer Teilnehmer bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Reiseveranstalters und wird zum Gruppentarif abgerechnet.
Artikel 9 – Vertragsbeendigung
Artikel 9.1. Kündigung des Vertrags durch den Kunden
Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit vor Beginn der Dienstleistung zu kündigen. Für eine gültige Kündigung muss er das Unternehmen per E-Mail (vorzugsweise per Einschreiben) oder per Einschreiben mit Rückschein benachrichtigen.
- Fall von Einzelreservierungen:
Im Falle einer Stornierung durch den Kunden, außer bei besonderen für ihn geltenden Bedingungen oder den in Artikel 4 festgelegten Bedingungen, wird die Anzahlung als Entschädigung für touristische Leistungen einschließlich Kreuzfahrten auf der Maas und deren Dienstleister einbehalten.
Diese Abwicklungskosten fallen nicht an, wenn der Vertrag aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände beendet wird, die am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe eintreten und erhebliche Auswirkungen auf die Vertragserfüllung haben. In diesem Fall wird das Fremdenverkehrsamt die geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstatten, ohne jedoch eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen.
Nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen wird aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände Folgendes vereinbart:
- Tod des Klienten oder seines Ehepartners;
- Unfallverhütung;
- Fälle höherer Gewalt.
- Fallbeispiel Gruppenbuchungen:
In diesem Fall wird das Fremdenverkehrsamt vom Kunden Stornogebühren verlangen und kann die bereits geleisteten Anzahlungen oder den Restbetrag ganz oder teilweise gemäß dem für die jeweilige Leistung geltenden Zahlungsplan einbehalten:
- Bei Stornierung mehr als 7 Tage vor Beginn der Leistung für Gruppenbuchungen: volle Rückerstattung der geleisteten Anzahlung.
- Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor Leistungsbeginn bei Gruppenbuchungen: Einbehaltung der 30%igen Anzahlung durch das Fremdenverkehrsamt.
- Bei Stornierung von Reservierungen außerhalb von Gruppen werden 100 % des Servicebetrags vom Fremdenverkehrsamt einbehalten.
Als Stornierungsdatum gilt der Tag, an dem das Fremdenverkehrsamt die Anfrage des Kunden erhält.
Diese Abwicklungskosten fallen nicht an, wenn der Vertrag aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände beendet wird, die am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe eintreten und erhebliche Auswirkungen auf die Vertragserfüllung haben. In diesem Fall wird das Fremdenverkehrsamt die geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstatten, ohne jedoch eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen.
Abschnitt 9.2. Kündigung des Vertrages durch das Fremdenverkehrsamt
Der Tourismusverband hat die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit vor Leistungsbeginn zu kündigen.
Der Kunde hat Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung, die derjenigen entspricht, die das Fremdenverkehrsamt hätte tragen müssen, wenn die Kündigung des Vertrags durch den Kunden verursacht worden wäre, und zwar im Rahmen von Artikel 8.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Fremdenverkehrsamt übernimmt jedoch keine Haftung für zusätzliche Entschädigungen, wenn der Vertrag in den folgenden beiden Fällen gekündigt wird:
- Die Anzahl der für den Service angemeldeten Personen liegt unter der im Vertrag festgelegten Mindestteilnehmerzahl. In diesem Fall benachrichtigt das Tourismusbüro den Kunden innerhalb von sieben Tagen per E-Mail oder Post über die Kündigung des Vertrags.
- Das Fremdenverkehrsamt kann den Vertrag aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände nicht erfüllen. In diesem Fall wird das Fremdenverkehrsamt den Reisenden so bald wie möglich vor Reiseantritt oder Aufenthalt schriftlich per E-Mail oder auf anderem schriftlichem Wege über die Vertragsauflösung informieren.
Artikel 10 – Abtretung des Vertrages
Eine Abtretung des Vertrags ist nicht zulässig.
Im Rahmen eines Reise- und Unterkunftskaufvertrags kann der Kunde gemäß Artikel L211-11 des Tourismusgesetzes seinen Vertrag auf einen Übernehmer übertragen, der die gleichen Voraussetzungen wie er für die Erbringung der Dienstleistung erfüllt.
In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, das Fremdenverkehrsamt spätestens sieben Tage vor Beginn der Dienstleistung per Einschreiben mit Rückschein über seine Entscheidung zu informieren.
Die Übertragung des Vertrags muss zum Selbstkostenpreis erfolgen. Veräußerer und Erwerber haften dem Verkäufer gesamtschuldnerisch zur Zahlung des ausstehenden Restkaufpreises sowie aller durch die Übertragung entstandenen zusätzlichen Kosten.
Artikel 11 – Versicherung
Unser Berufshaftpflichtversicherer garantiert uns gegen die finanziellen Folgen der Berufshaftung gemäß Artikel L. 211-16 und L. 211-17 des Tourismusgesetzes.
Die Garantie umfasst auch Schäden, die Kunden, Dienstleistern oder Dritten aufgrund von Fehlern, Irrtümern in Bezug auf Tatsachen oder Recht, Unterlassungen oder Fahrlässigkeit im Rahmen des Anbietens, Organisierens und Verkaufens unserer Dienstleistungen entstehen, unabhängig davon, ob diese von uns oder von unseren Vertretern, Mitarbeitern oder Nicht-Mitarbeitern begangen wurden.
Der Kunde verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und auf dem neuesten Stand zu halten, die alle von ihm verursachten Schäden abdeckt.
Das Fremdenverkehrsamt bietet seinen Kunden keine optionale oder obligatorische Versicherung an.
Artikel 12 – Minderjährige
Wenn Minderjährige ohne Begleitung eines Elternteils oder einer anderen autorisierten Person an einer Dienstleistung auf der Grundlage eines touristischen Dienstleistungsvertrags einschließlich Unterkunft teilnehmen, muss das Fremdenverkehrsamt Informationen übermitteln, die es ermöglichen, einen direkten Kontakt mit dem Minderjährigen oder der für den Minderjährigen verantwortlichen Person am Aufenthaltsort des Minderjährigen herzustellen.
Artikel 13 – Verantwortlichkeit des Fremdenverkehrsamtes
Artikel 13.1 – Vollständige Haftung
Mit Ausnahme des Verkaufs seiner Shop-Produkte und der von ihm selbst erbrachten Dienstleistungen ist das Fremdenverkehrsamt automatisch für die gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen vertraglich vereinbarten touristischen Dienstleistungen verantwortlich.
Das Fremdenverkehrsamt kann jedoch von seiner Haftung ganz oder teilweise befreit werden, indem es nachweist, dass der Schaden entweder dem Kunden oder einem Dritten zuzuschreiben ist, der nicht mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen in Verbindung steht, und dass er unvorhersehbar oder unvermeidbar ist, oder dass er auf außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände zurückzuführen ist.
Der Veranstalter und der Vermittler sind gemäß Artikel L. 211-16 für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich.
Artikel 13.2. Haftungsbeschränkung des Fremdenverkehrsamtes
Gemäß Artikel L 211-17, IV des Tourismusgesetzes ist die Höhe eines etwaigen Schadensersatzes, zu dessen Zahlung das Fremdenverkehrsamt dem Kunden aus irgendeinem Grund verpflichtet ist, auf das Dreifache des Gesamtpreises der Leistungen ohne Steuern begrenzt, mit Ausnahme von Personenschäden und Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.
Artikel 14 – Hilfeleistung für den Reisenden
Das Fremdenverkehrsamt ist für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen verantwortlich. Sollte der Kunde in diesem Zusammenhang auf Schwierigkeiten stoßen, wird das Fremdenverkehrsamt unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände schnellstmöglich angemessene Unterstützung leisten.
Das Fremdenverkehrsamt behält sich das Recht vor, für diese Unterstützung eine angemessene Gebühr zu erheben, wenn die Schwierigkeit vorsätzlich oder durch Fahrlässigkeit des Reisenden verursacht wurde. Die Gebühr darf die dem Veranstalter oder Händler tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigen.
Artikel 15 – Gesetzliche Konformitätsgarantie
Abschnitt 15.1. Prinzip
Das Fremdenverkehrsamt trägt allein die Verantwortung dafür, dass die erbrachten Leistungen dem Vertrag entsprechen. Privatkunden bzw. Verbraucher haben daher das Recht, Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung gemäß Art. L. 217-11 ff. des französischen Verbraucherschutzgesetzes und Art. 1641 ff. des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches geltend zu machen.
Abschnitt 15.2. Umsetzung der gesetzlichen Konformitätsgarantie
Der Kunde, ob Verbraucher oder Gewerbetreibender, ist verpflichtet, dem Tourismusbüro gemäß Artikel L. 211-16 II des französischen Tourismusgesetzes etwaige Mängel und/oder Abweichungen von der Leistungsbeschreibung unverzüglich nach deren Erbringung zu melden. Diese Meldung sollte, gegebenenfalls unter Beifügung von Belegen, vorzugsweise innerhalb von 7 Tagen nach Leistungsabschluss erfolgen, damit das Tourismusbüro den Sachverhalt prüfen und die Berechtigung der behaupteten Mängel im Interesse beider Parteien effektiv beurteilen kann.
Etwaige festgestellte Mängel und/oder Fehler werden schnellstmöglich behoben, ersetzt, der Preis reduziert oder eine Rückerstattung veranlasst, wobei die Bedeutung der Nichtkonformität und der Wert der betreffenden Dienstleistungen berücksichtigt werden.
Artikel 15.3. Kontaktdaten des Verkäufers
Gemäß Artikel R 211-6, 4° des Tourismusgesetzes kann der Kunde das Fremdenverkehrsamt schnell über die in Artikel 1.1 angegebenen Kontaktdaten erreichen. Bezeichnung des Verkäufers » dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um effektiv mit ihm zu kommunizieren, um Unterstützung anzufordern, falls der Kunde in Schwierigkeiten gerät oder um sich über etwaige während der Reise oder des Aufenthalts festgestellte Abweichungen zu beschweren.
Artikel 15.4 Illustrationen auf den Medien
Die in den Unterlagen enthaltenen Abbildungen sind nicht vertraglich bindend. Die gesetzliche Gewährleistung gilt ausschließlich für die Details der Dienstleistung.
Artikel 16 – Schutz personenbezogener Daten
Abschnitt 16.1. Daten gesammelt
Im Rahmen seiner Tätigkeit des Verkaufs touristischer Dienstleistungen führt der Verkäufer die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden und Begünstigten durch und nutzt diese.
In dieser Funktion erhebt das Fremdenverkehrsamt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) folgende personenbezogene Daten: Vorname, Nachname, Titel, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummern, im Vertrag vermerkte Details, Zahlungsmethoden.
Das Fremdenverkehrsamt hat die Rechte und Pflichten von Kunden und Begünstigten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in einem Dokument mit dem Titel Datenschutzrichtlinie oder DSGVO formalisiert, das unter folgender Adresse abrufbar ist: [E-Mail geschützt] und auf Anfrage des Fremdenverkehrsamtes.
Abschnitt 16.2. Zweck verfolgt
Die Erhebung dieser personenbezogenen Daten ist für die Durchführung des Vertrags unerlässlich. Verweigert der Kunde die Angabe dieser Daten, setzt er sich Schwierigkeiten bei der Leistungserbringung aus, die nicht zur Übernahme der Verantwortung durch das Fremdenverkehrsamt führen können.
Diese personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Verwaltung der Kundenbeziehung des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrags und auf Grundlage der Einwilligung des Kunden erhoben. Sie werden nur für die Zwecke verwendet, denen der Kunde zugestimmt hat. Im Einzelnen sind dies folgende Zwecke:
- Identifizierung von Personen, die die Dienstleistungen in Anspruch nehmen und/oder buchen;
- Formalisierung des Vertragsverhältnisses;
- Bereitstellung von Leistungen, die beim Fremdenverkehrsamt gebucht wurden;
- Vertragsmanagement und Buchung (einschließlich Zimmerzuteilung, Reisemanagement);
- Mitteilungen an Partner zum Zwecke der Erbringung von Dienstleistungen durch die betreffenden Partner;
- Buchhaltung, einschließlich Kundenkontenverwaltung und Überwachung der Kundenbeziehungen;
- Abwicklung von Vorgängen im Zusammenhang mit dem Kundenmanagement;
- Kommerzielle Kommunikation und Prospektion, Animation.
Abschnitt 16.3. Zugriffsberechtigte Personen auf die Daten
Folgende Personen sind zum Zugriff auf die im Tourismusbüro erhobenen Daten berechtigt: Mitarbeiter des Tourismusbüros und seiner Partner, die an den vom Kunden angeforderten Dienstleistungen beteiligt sind, sowie gegebenenfalls die Unterauftragnehmer des Tourismusbüros, die an der Ausführung und/oder Verwaltung der Dienstleistungen beteiligt sind und in dieser Funktion bei der Verarbeitung mitwirken müssen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass dies in jedem Fall, ob es sich um Partner oder Unterauftragnehmer handelt, in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften erfolgt.
Das Fremdenverkehrsamt stellt sicher, dass Partner und Subunternehmer die DSGVO einhalten.
Abschnitt 16.4. Vorratsdatenspeicherung
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden für die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist, die sich nach dem Zweck der Verarbeitung richtet, und höchstens 10 Jahre für Abrechnungsdaten und 5 Jahre für sonstige Daten aufbewahrt.
Die personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bankkarte des Kunden werden ausschließlich für die zur Abwicklung der Transaktion notwendige Zeit aufbewahrt.
Personenbezogene Daten von Interessenten, die keinen Buchungsvertrag mit dem Fremdenverkehrsamt abschließen, werden ab dem Datum der Erhebung für einen Zeitraum von 6 Monaten aufbewahrt.
Die für den Newsletterversand erforderlichen personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, bis sich der Kunde vom Newsletter abmeldet. Nach Erstellung des Newsletters erhalten ausschließlich diejenigen, die ihn freiwillig abonniert haben, diesen auch.
Das Fremdenverkehrsamt setzt organisatorische, technische, softwaretechnische und physische digitale Sicherheitsmaßnahmen ein, um personenbezogene Daten vor Veränderung, Zerstörung und unberechtigtem Zugriff zu schützen. Es ist jedoch zu beachten, dass das Internet kein vollständig sicheres Umfeld darstellt und das Fremdenverkehrsamt daher die absolute Sicherheit von online übermittelten oder gespeicherten Informationen nicht garantieren kann.
Abschnitt 16.5. Rechte des Inhabers der erhobenen Daten
In Anwendung der für personenbezogene Daten geltenden Vorschriften hat jeder Benutzer aus legitimen Gründen das Recht auf Abfrage, Zugriff, Änderung, Widerspruch und Berichtigung der Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Es ist möglich, die Berichtigung, Vervollständigung, Klarstellung, Aktualisierung oder Löschung dieser Daten zu verlangen.
Diese Rechte können durch ein unterzeichnetes Schreiben an den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung, an den GDPR Service (zu Händen von CDG54), ausgeübt werden. MEURTHE ET MOSELLE MANAGEMENT CENTRE, 2 Allée Peletier Doisy, BP 340, 54602 VILLERS LES NANCY CEDEX , und fügen Sie Ihrer Anfrage eine Kopie Ihres Ausweisdokuments bei.
Der Kunde kann jederzeit eine Beschwerde bei der CNIL gemäß den auf ihrer Website angegebenen Verfahren einreichen. https://www.cnil.fr/fr .
Abschnitt 16.6. Änderung der Klausel
Das Fremdenverkehrsamt behält sich das Recht vor, diese Datenschutzbestimmungen jederzeit zu ändern. Im Falle von Änderungen an diesen Datenschutzbestimmungen verpflichtet sich das Fremdenverkehrsamt, die neue Fassung auf seinen Webseiten zu veröffentlichen.
Abschnitt 16.7. Widerstand gegen Kaltakquise
Sie haben die Möglichkeit, sich auf der folgenden Website in die Opt-out-Liste für Telefonmarketing einzutragen: https://www.bloctel.gouv.fr/ ;
Artikel 17 - Vertragssprache
Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen sind in französischer Sprache verfasst. Im Falle einer Übersetzung in eine oder mehrere Fremdsprachen hat im Streitfall nur der französische Text Vorrang.
Artikel 18 - Zugänglichkeit
Trotz aller Bemühungen sind nicht alle unsere Dienstleistungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich, insbesondere bestimmte Dienstleistungen wie der Zugang zu Freizeitparks oder Wanderungen. Diese Informationen werden dem Kunden auf einfache Anfrage gegeben.
Artikel 19 – Einhaltung der Vorschriften
Dienstleistungen, die im Herzen der Natur stattfinden, erfordern eine gute körperliche Verfassung.
Für diese Outdoor-Aktivitäten müssen die Teilnehmer mit gutem Schuhwerk und Kleidung ausgestattet sein, die der Aktivität und den Wetterbedingungen des jeweiligen Tages angemessen ist.
In sensiblen Naturgebieten müssen die Teilnehmer auf den Wegen bleiben und die privaten Orte respektieren.
Jeder Teilnehmer muss die Regeln der Vorsicht, des Verkehrs, der Hygiene und der Sicherheit beachten und den Anweisungen des Begleiters oder Reiseleiters Folge leisten.
Wenn das Mittagessen als Picknick stattfindet, sollten die Teilnehmer etwas zum Auffangen des Abfalls (Müllsäcke) mitbringen.
Das Fremdenverkehrsamt und der Reiseleiter behalten sich das Recht vor, jeden Teilnehmer auszuschließen, der sich nicht an die vorgenannten Regeln hält oder die Durchführung der Veranstaltung stört.
Dieser Ausschluss berechtigt den Betroffenen nicht zu einer Rückerstattung der Dienstleistung.
Artikel 20 – Streitbeilegung
Artikel 20.1. Anwendbares Recht
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen der Anwendung des französischen Rechts. Dies gilt sowohl für die inhaltlichen als auch für die formellen Vorschriften.
Abschnitt 20.2. Meditieren
Beschwerden müssen schriftlich an das Fremdenverkehrsamt gerichtet werden, entweder per Post an Place du Château, 08320 Vireux-Wallerand oder per E-Mail an die folgende Adresse: [E-Mail geschützt] .
Der Kunde kann im Streitfall auf herkömmliche Mediationsverfahren zurückgreifen, insbesondere auf die Verbrauchermediationskommission oder bestehende branchenspezifische Mediationsstellen, oder auf alternative Streitbeilegungsverfahren (z. B. Schlichtung).
Der Kunde kann sich daher an den Tourismus- und Reisevermittler unter der folgenden Website wenden: https://www.mtv.travel/ oder unter der Adresse MTV Médiation tourisme voyage, BP 80 303 – 75 823 Paris Cedex 17, falls die Antwort des Fremdenverkehrsamts auf seine Beschwerde als unzureichend erachtet wird oder nach 60 Tagen noch unbeantwortet bleibt.
Abschnitt 20.3. Online verkauft
Falls der Kunde die Dienstleistung online erworben hat, wird er darüber informiert, dass er gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 das Recht hat, eine Beschwerde einzureichen und eine Streitbeilegungsstelle auf der folgenden Website auszuwählen:
https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=FR .
Abschnitt 20.4. Nachweisen
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die in den Informationssystemen des Fremdenverkehrsamtes enthaltenen Daten Beweiskraft für Bestellungen, Anfragen und andere Elemente im Zusammenhang mit der Nutzung der Website haben. Sie können, insbesondere vor Gericht, als Beweismittel wie jedes schriftliche Dokument gültig vorgelegt werden.
Artikel 21 – Verbundene Reiseleistungen
Wenn der Kunde nach Auswahl und Bezahlung einer Leistung oder eines Vorteils über das Fremdenverkehrsamt zusätzliche Leistungen oder Vorteile zur ursprünglichen Leistung oder zum ursprünglichen Vorteil bucht, kann er nicht die für Pauschalreisen geltenden Rechte gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302 und Artikel L.211-2 des französischen Tourismusgesetzbuchs in Anspruch nehmen.
Wenn der Kunde jedoch während desselben Service oder Kontakts mit dem Fremdenverkehrsamt zusätzliche Leistungen oder Vorteile bucht, werden diese Leistungen oder Vorteile Teil eines verbundenen Service.
In diesem Fall hat das Fremdenverkehrsamt gemäß dem Recht der Europäischen Union Schutz, um die Beträge zu erstatten, die Sie ihm für Dienstleistungen gezahlt haben, die aufgrund seiner Insolvenz nicht erbracht wurden.
Das Fremdenverkehrsamt hat bei ATRADIUS, 159 rue Anatole France, CS 50118, 92596 Levallois-Perret, Insolvenzschutz abgeschlossen. Reisende können sich an ATRADIUS wenden, falls ihnen aufgrund der Insolvenz des Fremdenverkehrsamts Reiseleistungen verweigert werden.
Hinweis: Dieser Insolvenzschutz gilt nicht für Verträge, die mit anderen Parteien als dem Fremdenverkehrsamt geschlossen wurden und die trotz der Insolvenz des Fremdenverkehrsamtes erfüllt werden können.
[Website, auf der Sie die in nationales Recht umgesetzte Richtlinie (EU) 2015/2302 einsehen können.
Artikel 22 – Kundenrezensionen: So veröffentlichen Sie eine Rezension
22-1 Online-Mitteilung
Unter einer Online-Rezension versteht man den Ausdruck der Meinung eines Konsumenten über sein Konsumerlebnis durch jegliches Bewertungselement, sei es qualitativ oder quantitativ.
Die Kundenerfahrung bezieht sich hier auf die Tatsache, dass der Kunde die Ware oder Dienstleistung, für die er eine Bewertung abgibt, gekauft hat.
22-2 Kriterien für die Bewertung von Rezensionen
Die auf der Buchungsseite veröffentlichten Bewertungen werden standardmäßig vom neuesten zum ältesten angezeigt.
22-3 Für die Einreichung von Mitteilungen wird keine Gegenleistung erbracht.
Der Auftraggeber wird darüber informiert, dass die Veröffentlichung der Stellungnahme auf der Website des Amtes kostenlos ist und keine Vergütung nach sich zieht.
Der Kunde wird darüber informiert, dass er mit der Abgabe seiner Stellungnahme dem Amt eine nicht-exklusive Lizenz zur weltweiten Nutzung seiner Inhalte und Informationen einräumt, die das Amt berechtigt, diese zu nutzen, zu kopieren, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu modifizieren und an die Bedürfnisse seiner Geschäftstätigkeit anzupassen.
Diese Nutzungslizenz erlischt, sobald der Nutzer die Löschung der betreffenden Rezension beantragt.
22-4 Überprüfungskontrollverfahren
Der Kunde wird darüber informiert, dass jede Bewertung vor der Veröffentlichung geprüft wird und dass sich das Büro das Recht vorbehält, Bewertungen nicht zu veröffentlichen. Ebenso wird der Kunde darüber informiert, dass sich das Büro das Recht vorbehält, Inhalte nicht zu veröffentlichen, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, schädlich, bedrohlich, illegal, verleumderisch, rassistisch, unbefugt, missbräuchlich, beleidigend, bösartig, vulgär, obszön, betrügerisch sind, die Privatsphäre oder Bildrechte verletzen, hasserfüllt sind, zu Gewalt oder rassistischem bzw. ethnischem Hass aufrufen oder anderweitig anstößig sind.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Amt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme ablehnen kann, insbesondere aus folgenden Gründen:
Die Bewertung des Dienstes entspricht nicht dem Kommentar.
Der Inhalt steht in keinem Zusammenhang mit dem betreffenden Produkt oder der Dienstleistung.
Der Text enthält willkürliche Zeichen oder ist so schlecht geschrieben, dass er unverständlich ist. Der Text enthält personenbezogene Daten oder andere Informationen, die wahrscheinlich Rechte und Freiheiten verletzen.
Der Textinhalt ist eindeutig Spam oder erwähnt Webseiten, darunter URLs, die dem Kunden oder dem Hersteller gehören. Der Textinhalt enthält eine Aufforderung zu rechtlichen Schritten.
Textinhalte, die eine Straftat darstellen oder dazu anstiften
Das ist verwerflich. Das Fremdenverkehrsamt und Charlemagne Cruises behalten sich das Recht vor, den Verfasser der Bewertung zu kontaktieren, falls einer der oben genannten Gründe zutrifft.
22-5 Verfahren zur Änderung von Gutachten
Der Kunde hat die Möglichkeit, die Entfernung der von ihm abgegebenen Bewertung zu beantragen oder Inhalte zu melden, die er für unangemessen hält, indem er sich einfach an das OTC wendet.
Der Kunde bestätigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.