Allgemeiner Verkaufszustand
Artikel 1 – Präambel
Abschnitt 1.1. Bezeichnung des Verkäufers
Fremdenverkehrsamt Ardenne Rives de Meuse, eine öffentliche Industrie- und Handelseinrichtung, eingetragen unter der Sirenennummer 489273169, mit Sitz am Place du Château, 08320 Vireux-Wallerand.
Telefon: +33 3 24 42 92 42
Gesetzlicher Vertreter : Regisseur Pascal Rodrigues
Mail Adresse : info@valdardenne.com
Anmeldung im Register der Reise- und Urlaubsveranstalter: IM008100007
Gfinanzielle Garantie: GROUPAMA CREDIT ASSURANCE – 8-10, rue d’Astorg, 75008 PARIS
Berufshaftpflichtversicherer: SMACL Assurances, 141 Avenue Salvador Allende, 79031 NIORT Cedex 9
Abgedeckte Garantien:
- Personen- und Sachschäden infolge eines unfallbedingten Ereignisses bei Kunden, Dienstleistern oder Dritten;
- Die vom Kunden zu tragenden Mehrkosten, die direkt auf die Nichterfüllung oder Schlechterbringung der vertraglich vorgesehenen Leistungen zurückzuführen sind, sowie die Zahlung von Schadensersatz, der dem vom Kunden erlittenen Genussschaden entspricht;
- Kosten, die dem Versicherten ausschließlich zu dem Zweck entstehen, die Folgen dieser Haftung zu begrenzen oder zu verhindern;
- Schäden an Gepäck und Gegenständen, die dem Versicherten anvertraut sind.
Im Folgenden als „Tourismusbüro“ oder „Verkäufer“ bezeichnet
Artikel 1.2. Objekt
Der Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht darin, die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Vermarktung von touristischen Dienstleistungen durch das Fremdenverkehrsamt zu definieren, die direkt vom Fremdenverkehrsamt oder von Partnerdienstleistern erbracht werden und für Personen mit der Qualität von Verbrauchern bestimmt sind oder Laien im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes oder Reisende im Sinne des Tourismusgesetzbuchs und geschäftsfähig (im Folgenden "Kunde" genannt).
Artikel 1.3. Definitionen
Kunde: Natürliche oder juristische Person mit dem Status eines Verbrauchers oder Nichtgewerbetreibenden im Sinne des Verbrauchergesetzbuchs oder Reisender im Sinne des Tourismusgesetzbuchs, die mit dem Fremdenverkehrsamt gemäß den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen einen Vertrag abschließt.
Dienstleistung: Reisedienstleistung oder Pauschalreise im Sinne der Artikel L. 211-1 ff. des Tourismusgesetzes.
Gruppe: Eine Gruppe muss zum Zeitpunkt des Kaufs einer gemeinsamen Dienstleistung aus mindestens 15 Personen bestehen. Die Verbindung zwischen den Mitgliedern der Gruppe kann durch eine organisierende juristische Person (Verein, Schulen, Betriebsräte oder ähnliches) oder durch die natürlichen Personen, die Mitglieder der Gruppe sind, hergestellt werden.
Online-Vertrag: Vertrag, der im Rahmen des Kaufs von Dienstleistungen auf der Website des Fremdenverkehrsamts geschlossen wird.
Fernabsatzvertrag: jeder Vertrag, der zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher im Rahmen eines organisierten Systems des Verkaufs oder der Erbringung von Dienstleistungen im Fernabsatz ohne die gleichzeitige physische Anwesenheit des Gewerbetreibenden und des Verbrauchers unter ausschließlicher Nutzung durch einen oder mehrere geschlossen wird Fernkommunikationstechniken bis zum Vertragsabschluss, mit Ausnahme der Website des Fremdenverkehrsamtes.
Dauerhafter Datenträger: jedes Medium, das es dem Verbraucher oder dem Gewerbetreibenden ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Informationen zu speichern, um später darauf zurückgreifen zu können, und zwar für einen Zeitraum, der dem Zweck angepasst ist, für den die Informationen bestimmt sind, und der eine identische Wiedergabe ermöglicht Gespeicherte Informationen (Artikel L. 121-16 des Verbraucherschutzgesetzes).
Außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände: Jedes Ereignis, das eine Situation schafft, die sich der Kontrolle sowohl des Berufsangehörigen als auch des Reisenden entzieht und deren Folgen nicht hätten vermieden werden können, selbst wenn alle Maßnahmen ergriffen worden wären, wodurch die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter normalen Bedingungen verhindert wird. , gelten als Befreiungsgrund von den Verpflichtungen der Parteien und führen zu deren Aussetzung.
Artikel 2 – Inhalt und Geltungsbereich
Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten automatisch für alle vom Fremdenverkehrsamt verkauften oder zum Verkauf angebotenen Dienstleistungen.
Sie gelten für Verkäufe über alle Vertriebs- und Marketingkanäle.
Jede Bestellung oder jeder Kauf setzt die vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen voraus, die Vorrang vor allen anderen Bedingungen haben, mit Ausnahme derjenigen, die vom Verkäufer ausdrücklich akzeptiert wurden und auf dem Reservierungsvertrag erscheinen.
Der Kunde erklärt, diese allgemeinen und besonderen Verkaufsbedingungen vor Buchung und Vertragsabschluss gelesen und akzeptiert zu haben.
Artikel 3 - Vorvertragliche Informationen
Der Kunde bestätigt, dass er vor seiner Bestellung und/oder dem Vertragsabschluss in lesbarer und verständlicher Weise über diese allgemeinen und besonderen Verkaufsbedingungen und alle in Artikel L. 221-5 des Verbrauchers aufgeführten Informationen informiert wurde Code sowie Artikel R. 211-4 des Tourismusgesetzes.
Der Kunde bestätigt ferner, dass er das Formular gemäß dem Dekret vom 1. März 2018 „Festlegung des Musterinformationsformulars für den Verkauf von Reisen und Aufenthalten“ erhalten hat.
Artikel 4 – Reservierungs- und Zahlungsbedingungen
Abschnitt 4.1. Buchungsmethoden
Online-Buchung :
Die Buchungsschritte sind wie folgt:
- Visualisierung der Dienstleistung durch den Kunden, die er mit seinem Preis erwerben möchte.
- Der Kunde klickt auf den betreffenden Dienst, um dessen Details und Beschreibung einzusehen, begleitet von einem Verfügbarkeitskalender für Reservierungen in Echtzeit.
- Der Kunde wird zur Verkaufslösung von Elloha weitergeleitet.
- Der Kunde ruft eine Zusammenfassung der Bestellung ab und akzeptiert diese AGB, bevor er sie bestätigt.
- Der Kunde fährt mit der sicheren Zahlung seiner Reservierung fort.
Sobald die Bestellung und die Zahlung registriert sind, erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Bestellung per E-Mail.
Reservierung am Schalter:
Der Kunde kann seinen Service am Schalter buchen. In diesem Fall kann ein Mitarbeiter des Fremdenverkehrsamtes den Kunden bezüglich seiner Reservierung beraten.
Fernbuchung:
Der Kunde kann Dienstleistungen auch aus der Ferne buchen. In diesem Fall begleitet ein Mitarbeiter des Fremdenverkehrsamtes den Kunden bei seiner Reservierung und je nach gewählter(n) Dienstleistung(en). Er sendet dem Kunden ein schriftliches Angebot zusammen mit diesen AVB.
Dieser Kostenvoranschlag muss zusammen mit der Zahlung durch den Kunden unterschrieben an das Fremdenverkehrsamt zurückgeschickt werden. Die Reservierung ist nach Eingang der Zahlung beim Fremdenverkehrsamt endgültig.
Der volle Betrag der Leistung ist am Tag der Buchung fällig, mit Ausnahme von Gruppenbuchungen und Kreuzfahrtbuchungen, für die am Tag der Buchung eine Anzahlung von 30 % des Gesamtbetrags der Buchung fällig wird. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage nach Beendigung der Dienstleistung fällig.
Abschnitt 4.2. Endpreis und zusätzliche Steuern
Der Endpreis wird in Euro bekannt gegeben, inklusive aller Steuern (TTC) pro Person.
Der Preis beinhaltet die im Vertrag angegebenen Elemente.
Sofern nicht im Vertrag erwähnt, sind Vor- und Nachlieferung, Catering und Getränke für Kreuzfahrten sowie persönliche Ausgaben nicht enthalten.
Abschnitt 4.3. Zahlungsbedingungen
Der Kunde garantiert dem Fremdenverkehrsamt, dass er während der Vertragsbestätigung über die erforderlichen Berechtigungen verfügt, um die von ihm gewählte Zahlungsmethode zu verwenden. Das Fremdenverkehrsamt behält sich das Recht vor, die Verwaltung von Reservierungen und die Ausführung von Dienstleistungen auszusetzen, wenn die Autorisierung der Zahlung per Bankkarte seitens offiziell akkreditierter Stellen verweigert wird oder wenn ein fälliger Betrag nicht bezahlt wird der Vertrag.
Das Fremdenverkehrsamt behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Reservierung eines Kunden abzulehnen, der eine frühere Reservierung nicht ganz oder teilweise bezahlt hat oder mit dem ein Zahlungsstreit im Gange ist.
Zahlungen des Kunden gelten erst nach wirksamer Einziehung der fälligen Beträge durch das Fremdenverkehrsamt als endgültig.
Dem Kunden stehen mehrere Zahlungsmittel zur Verfügung, die eine optimale Sicherheit bieten, darunter je nach Art der reservierten Dienstleistung, wie in den besonderen Verkaufsbedingungen angegeben:
- nach Arten,
- per Kredit- oder privater Bankkarte (Kreditkarte, Visa Card, Mastercard),
- Banküberweisung,
- per Bankscheck,
- per Urlaubsgutschein (nur für Kreuzfahrten).
Artikel 5 – Preisüberprüfung
Das Fremdenverkehrsamt verpflichtet sich, die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Tarife anzuwenden, behält sich jedoch das Recht vor, seine Preise einseitig unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen zu ändern.
Gemäß Artikel L. 211-12 des Tourismusgesetzes kann der Preis daher nach Bestätigung der Reservierung nach oben oder unten geändert werden, um die Entwicklung zu berücksichtigen:
- Der Preis für die Personenbeförderung, der sich aus den Kosten für Kraftstoff oder andere Energiequellen ergibt;
- Die Höhe der Steuern oder Abgaben auf die im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen, die von Dritten erhoben werden, die nicht direkt an der Vertragserfüllung beteiligt sind, einschließlich Touristensteuern, Lande- oder Ein- und Ausschiffungsgebühren in Häfen und Flughäfen; Woher
- Wechselkurse in Bezug auf den Vertrag.
Die mögliche Anwendung einer Preiserhöhung in Anwendung des vorstehenden Absatzes wird dem Kunden auf klare und verständliche Weise und zusammen mit einer Begründung und einer Berechnung auf einem dauerhaften Datenträger spätestens zwanzig Tage vor Beginn der Leistungen mitgeteilt .
Umgekehrt hat der Kunde nach Vertragsschluss und vor Beginn der Reise bzw. des Aufenthaltes Anspruch auf eine der Minderung der unter 1., 2. und 3. genannten Kosten entsprechende Preisminderung.
Im Falle einer Preisminderung ist der Veranstalter bzw. Vermittler berechtigt, seinen tatsächlichen Verwaltungsaufwand von der dem Reisenden zustehenden Erstattung abzuziehen. Auf Verlangen des Reisenden weist der Veranstalter oder Vermittler diese Verwaltungskosten nach.
Übersteigt die Erhöhung 8 % des Gesamtpreises der Pauschalreise oder Reiseleistung, kann der Reisende die vorgeschlagene Änderung akzeptieren oder die Auflösung des Vertrages ohne Zahlung von Rücktrittsgebühren verlangen und alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerhalten.
Artikel 6- Reservierungskaution Charlemagne Cruises
Eine Anzahlung von 30% der Summe Ihrer Dienstleistung werden Sie nach Erhalt des unterschriebenen Kostenvoranschlags gefragt.
Im Falle einer Stornierung Ihrerseits wird die Anzahlung als Entschädigung für Croisières Charlemagne und seine Dienstleister einbehalten.
Artikel 7 – Fehlendes Widerrufsrecht
Artikel L. 221-28 des Verbrauchergesetzbuchs sieht vor, dass das Widerrufsrecht nicht ausgeübt werden kann bei Verträgen über die Erbringung von Beherbergungsleistungen, mit Ausnahme von Wohnunterkünften, Warenbeförderungsleistungen, Autovermietung, Verpflegung oder Freizeitaktivitäten, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum erbracht werden müssen. Artikel L. 221-2 des Verbrauchergesetzes schließt diese Option auch für Personenbeförderung und touristische Pauschalreisen aus.
Das Fremdenverkehrsamt macht von diesem fehlenden Widerrufsrecht Gebrauch und weist darauf hin, dass für alle Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich von Artikel L. 221-28 oder L. 221-2 des Verbrauchergesetzes fallen, dem Kunden steht kein Widerrufsrecht zu.
Artikel 8 – Vertragsänderung
Abschnitt 8.1. Änderung auf Initiative des Fremdenverkehrsamtes
Das Fremdenverkehrsamt hat die Möglichkeit, die Vertragsklauseln nach Abschluss und vor Beginn der touristischen Dienstleistung einseitig zu ändern, ohne dass der Kunde dagegen Einspruch erheben kann, sofern die Änderung geringfügig ist und der Kunde darüber informiert wird schnellstmöglich klar, verständlich und sichtbar auf einem dauerhaften Datenträger.
Wenn das Fremdenverkehrsamt gezwungen ist, eines der Hauptmerkmale des Vertrags im Sinne von Artikel R. 211-4 des Tourismusgesetzes einseitig zu ändern, weil es die mit dem Kunden vereinbarten spezifischen Anforderungen nicht erfüllen kann, oder im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 8 % informiert er den Kunden so schnell wie möglich in klarer, verständlicher und sichtbarer Weise auf einem dauerhaften Datenträger: über die vorgeschlagenen Änderungen und gegebenenfalls deren Auswirkungen auf den Reise- oder Aufenthaltspreis; die angemessene Frist, innerhalb derer der Kunde das Fremdenverkehrsamt über die von ihm getroffene Entscheidung informieren muss; die Folgen des Versäumnisses des Reisenden innerhalb der gesetzten Frist; gegebenenfalls die sonstige angebotene Leistung sowie deren Preis.
Führen Vertragsänderungen oder Ersatzleistungen zu einer Minderung der Reise- oder Aufenthaltsqualität oder des Reisepreises, so steht dem Reisenden ein Anspruch auf angemessene Preisminderung zu.
Wenn der Vertrag gekündigt wird und der Kunde keine andere Leistung akzeptiert, erstattet das Fremdenverkehrsamt alle von ihm oder in seinem Namen geleisteten Zahlungen so schnell wie möglich, spätestens jedoch vierzehn Tage nach Vertragsbeendigung.
Artikel 8.2 Änderung auf Initiative des Kunden
Ein vom Kunden verkürzter oder nicht in Anspruch genommener oder vom Kunden verspätet begonnener Aufenthalt hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Das Fremdenverkehrsamt verpflichtet sich gegenüber dem Kunden nur für die verkauften Leistungen.
Das Fremdenverkehrsamt kann nicht haftbar gemacht werden:
- alle vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen, die nicht vom Fremdenverkehrsamt in Rechnung gestellt wurden;
- jede Änderung der Dienstleistungen auf Initiative des Kunden.
Wenn der Kunde eine Änderung wünscht, muss diese ausdrücklich schriftlich vom Fremdenverkehrsamt akzeptiert werden.
Artikel 9 – Vertragsbeendigung
Abschnitt 9.1. Kündigung des Vertrages durch den Kunden
Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit vor Leistungsbeginn zu kündigen. Damit diese Kündigung gültig ist, muss er sie per E-Mail vorzugsweise per Einschreiben oder per Einschreiben mitteilen.
In diesem Fall wird das Fremdenverkehrsamt den Kunden zur Zahlung von Stornogebühren auffordern und kann die Anzahlung oder den bereits gezahlten Restbetrag ganz oder teilweise einbehalten, je nach dem der Dienstleistung entsprechenden Zeitplan:
- Stornierung mehr als 7 Tage vor Leistungsbeginn für Gruppenreservierungen: volle Rückerstattung der geleisteten Anzahlung.
- Stornierung weniger als 7 Tage vor Beginn der Leistung für Gruppenbuchungen: Einbehalt der Anzahlung von 30 % durch das Tourismusbüro.
- Stornierung von Nicht-Gruppenbuchungen: Einbehalt von 100 % des Leistungsbetrags durch das Fremdenverkehrsamt.
Das Datum der Stornierung ist das Datum des Eingangs der Anfrage des Kunden beim Fremdenverkehrsamt.
Diese Abwicklungskosten fallen nicht an, wenn der Vertrag aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände beendet wird, die am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe eintreten und erhebliche Auswirkungen auf die Vertragserfüllung haben. In diesem Fall wird das Fremdenverkehrsamt die geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstatten, ohne jedoch eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen.
Abschnitt 9.2. Kündigung des Vertrages durch das Fremdenverkehrsamt
Der Tourismusverband hat die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit vor Leistungsbeginn zu kündigen.
Der Kunde hat Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung, die derjenigen entspricht, die das Fremdenverkehrsamt hätte tragen müssen, wenn der Vertrag durch den Kunden gemäß Artikel 8.1 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen gekündigt worden wäre.
Das Fremdenverkehrsamt haftet jedoch nicht für zusätzliche Entschädigungen, wenn der Vertrag in den folgenden zwei Fällen gekündigt wird:
1) Die Anzahl der für die Reise oder den Aufenthalt angemeldeten Personen liegt unter der im Vertrag angegebenen Mindestanzahl. In diesem Fall benachrichtigt das Fremdenverkehrsamt den Kunden per E-Mail oder per Post über die Kündigung des Vertrags innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist gemäß dem folgenden Zeitplan
- zwanzig Tage vor Reiseantritt bzw. Aufenthalt bei Reisen von mehr als sechs Tagen;
- sieben Tage vor Reiseantritt bzw. Aufenthalt bei Reisen von zwei bis sechs Tagen;
- achtundvierzig Stunden vor Reiseantritt bzw. Aufenthalt bei Reisen von höchstens zwei Tagen;
2) das Fremdenverkehrsamt durch außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände an der Vertragserfüllung gehindert ist. In diesem Fall teilt der Tourismusverband dem Reisenden die Vertragsbeendigung per E-Mail oder schriftlich so bald wie möglich vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts mit.
Artikel 10 – Abtretung des Vertrages
Abschnitt 10.1. Möglichkeit für den Kunden, seinen Vertrag zu übertragen
Der Kunde hat die Möglichkeit, seinen Vertrag an einen Beauftragten zu übertragen, der die gleichen Bedingungen wie er erfüllt, um die Reise oder den Aufenthalt durchzuführen, solange dieser Vertrag nicht zustande gekommen ist.
Abschnitt 10.2. Mitteilung zur Abtretung des Vertrages
Der Kunde kann seinen Vertrag nur unter der Bedingung übertragen, dass er dem Fremdenverkehrsamt seine Entscheidung auf einem Weg mitteilt, der ihm eine Empfangsbestätigung spätestens sieben Tage vor Reiseantritt ermöglicht. Diese Übertragung unterliegt unter keinen Umständen der vorherigen Genehmigung des Veranstalters oder des Vermittlers.
Abschnitt 10.3. Solidarität zwischen Zedenten und Zessionaren
Der abtretende Kunde und der Abtretungsempfänger haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Restpreises und aller zusätzlichen Kosten, die durch die Abtretung entstehen können.
Artikel 11 – Gesetzliche Konformitätsgarantie
Abschnitt 11.1. Prinzip
Das Fremdenverkehrsamt ist alleiniger Garant für die Vertragsmäßigkeit der Leistungen. Der nicht gewerbliche oder Verbraucherkunde hat die Möglichkeit, einen Antrag im Rahmen der gesetzlichen Konformitätsgarantie zu stellen, die in den Artikeln L. 217-11 ff. des Verbrauchergesetzbuchs und den Artikeln 1641 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehen ist.
Abschnitt 11.2. Umsetzung der gesetzlichen Konformitätsgarantie
Der Verbraucher oder nicht gewerbliche Kunde muss das Fremdenverkehrsamt gemäß Artikel L. 211-16 II des Tourismusgesetzes so schnell wie möglich nach der Erbringung der Dienstleistungen über etwaige Mängel und/oder Vertragswidrigkeiten informieren. Diese Mitteilung muss mit Belegen vorzugsweise innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Dienstleistungen erfolgen, damit das Fremdenverkehrsamt das Problem untersuchen und die Realität der behaupteten Mängel effizient und im Interesse beider Parteien beurteilen kann.
Die festgestellten Mängel und/oder Mängel werden unter Berücksichtigung der Bedeutung der Nichterfüllung und des Wertes der betroffenen Reiseleistungen so schnell wie möglich zur Nachbesserung, Ersatzlieferung, Preisminderung oder Erstattung führen.
Im Falle eines Vorschlags des Tourismusverbandes auf Ersatzleistung oder Preisminderung kann der Reisende die angebotenen sonstigen Leistungen nur ablehnen, wenn sie mit der vertraglich vorgesehenen Leistung nicht vergleichbar sind oder die gewährte Preisminderung nicht gegeben ist angemessen.
Die Garantie des Fremdenverkehrsamtes beschränkt sich auf die Erstattung der vom Verbraucher oder nicht gewerblichen Kunden tatsächlich bezahlten Dienstleistungen, und das Fremdenverkehrsamt kann nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung verantwortlich gemacht werden oder in Verzug geraten, die auf das Auftreten eines Falles höherer Gewalt zurückzuführen sind oder außergewöhnliche oder unvermeidbare Umstände.
Abschnitt 11.3. Details zur Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer
Gemäß Artikel R 211-6, 4° des Tourismusgesetzes kann sich der Kunde schnell an das Fremdenverkehrsamt wenden, indem er die in Artikel 1.1 angegebenen Kontaktdaten verwendet. „Bezeichnung des Verkäufers“ dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, um effektiv mit ihm zu kommunizieren, Hilfe anzufordern, wenn der Kunde in Schwierigkeiten ist, oder sich über eine während der Durchführung der Reise oder des Aufenthalts festgestellte Nichteinhaltung zu beschweren.
Artikel 12 – Schutz personenbezogener Daten
Abschnitt 12.1. Daten gesammelt
Im Rahmen seiner Tätigkeit zum Verkauf von Aufenthalten und touristischen Dienstleistungen führt und verwendet der Verkäufer die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden und Begünstigten.
Dabei erhebt der Tourismusverband folgende personenbezogene Daten: Vorname, Nachname, Titel, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummern, Angaben im Vertrag, Zahlungsbedingungen.
Abschnitt 12.2. Zweck verfolgt
Die Erfassung dieser personenbezogenen Daten ist für die Vertragsabwicklung unerlässlich und im Falle der Weigerung, sie mitzuteilen, ist der Kunde Schwierigkeiten bei der Erbringung der Dienstleistung ausgesetzt, die keine Haftung des Kunden begründen können.
Diese personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu dem Zweck erhoben, die Verwaltung der Kunden des Verkäufers im Rahmen des Vertragsabschlusses und seiner Ausführung auf der Grundlage der Zustimmung des Kunden sicherzustellen. Sie werden nur für die Zwecke verwendet, denen der Kunde zugestimmt hat.
Genauer gesagt sind die Zwecke wie folgt:
- Identifizierung von Personen, die die Dienste nutzen und/oder reservieren
- Formalisierung des Vertragsverhältnisses
- Erbringung von Dienstleistungen, die beim Fremdenverkehrsamt gebucht werden
- Verwaltung von Verträgen und Reservierungen (inkl. Zimmervergabe, Reisemanagement)
- Kommunikation mit Partnern im Hinblick auf die Erbringung von Dienstleistungen durch die betreffenden Partner
- Buchhaltung, insbesondere Führung von Kundenkonten und Überwachung der Kundenbeziehungen
- Bearbeitung von Vorgängen im Zusammenhang mit der Kundenverwaltung
- Kommerzielle Kommunikation und Prospektion, Animation.
Abschnitt 12.3. Zugriffsberechtigte Personen auf die Daten
Die Personen, die berechtigt sind, auf die im Fremdenverkehrsamt gesammelten Daten zuzugreifen, sind: die Mitarbeiter des Fremdenverkehrsamtes und seiner Partner, die an den vom Kunden angeforderten Dienstleistungen beteiligt sind, und gegebenenfalls die daran beteiligten Subunternehmer des Fremdenverkehrsamtes Erbringung und/oder Verwaltung der Dienstleistungen und die Notwendigkeit, diesbezüglich in die Verarbeitung einzugreifen, wobei dann präzisiert wird, dass in einem solchen Fall, ob es sich um Partner oder -Auftragnehmer handelt, dies unter Einhaltung der Vorschriften erfolgt in Kraft.
Abschnitt 12.4. Vorratsdatenspeicherung
Diese erhobenen personenbezogenen Daten werden für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist in Bezug auf den Zweck der Verarbeitung und für maximal 5 Jahre aufbewahrt.
Personenbezogene Daten in Bezug auf die Bankkarte des Kunden werden ausschließlich so lange aufbewahrt, wie es für die Durchführung der Transaktion erforderlich ist.
Personenbezogene Daten eines Interessenten, der keinen Reservierungsvertrag mit dem Fremdenverkehrsamt abschließt, werden für einen Zeitraum von 6 Monaten ab ihrer Erhebung aufbewahrt.
Die für den Versand des Newsletters erforderlichen personenbezogenen Daten werden so lange aufbewahrt, wie der Kunde sich nicht abmeldet.
Der Tourismusverband setzt organisatorische, technische, softwaremäßige und physische Maßnahmen zur digitalen Sicherheit ein, um personenbezogene Daten vor Veränderung, Zerstörung und unbefugtem Zugriff zu schützen. Es sollte jedoch beachtet werden, dass das Internet keine vollständig sichere Umgebung ist und das Fremdenverkehrsamt die Sicherheit der Übertragung oder Speicherung von Informationen im Internet nicht garantieren kann.
Das Fremdenverkehrsamt hat die Rechte und Pflichten der Kunden und Begünstigten in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in einem Dokument namens Datenschutzrichtlinie oder GDPR formalisiert, das unter der folgenden Adresse zugänglich ist: info@valdardennetourisme.com und auf Anfrage beim Fremdenverkehrsamt .
Abschnitt 12.5. Rechte des Inhabers der erhobenen Daten
In Anwendung der für personenbezogene Daten geltenden Vorschriften hat jeder Benutzer aus legitimen Gründen das Recht auf Abfrage, Zugriff, Änderung, Widerspruch und Berichtigung der Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Es ist möglich, die Berichtigung, Vervollständigung, Klarstellung, Aktualisierung oder Löschung dieser Daten zu verlangen.
Diese Rechte können ausgeübt werden, indem Sie einen unterzeichneten Brief an den Datenverarbeitungsmanager schreiben, an die Verkaufsabteilung (zu Händen von CDG54) CENTRE DE GESTION DE LA MEURTHE ET MOSELLE, 2 Allée Peletier Doisy, BP 340,54602, XNUMX VILLERS LES NANCY CEDEX , indem Sie Ihrer Anfrage eine Kopie Ihres Ausweisdokuments beifügen.
Der Kunde kann jederzeit eine Beschwerde bei der CNIL gemäß den auf ihrer Website (https://www.cnil/fr) angegebenen Verfahren einreichen.
Abschnitt 12.6. Änderung der Klausel
Das Fremdenverkehrsamt behält sich das Recht vor, diese Klausel zum Schutz personenbezogener Daten jederzeit zu ändern. Wenn eine Änderung dieser Klausel zum Schutz personenbezogener Daten vorgenommen wird, verpflichtet sich das Fremdenverkehrsamt, die neue Version auf seiner Website zu veröffentlichen und die Benutzer so bald wie möglich per E-Mail über die Änderung zu informieren, 15 Tage vor dem Inkrafttreten.
Abschnitt 12.7. Widerstand gegen Kaltakquise
Sie haben das Recht, sich auf der folgenden Website in die Liste der Gegner von Kaltakquise eintragen zu lassen: http://www.bloctel.gouv.fr/.
Artikel 13 - Vertragssprache
Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen sind in französischer Sprache verfasst. Im Falle einer Übersetzung in eine oder mehrere Fremdsprachen hat im Streitfall nur der französische Text Vorrang.
Artikel 14 – Versicherung
Unser Berufshaftpflichtversicherer garantiert uns gegen die finanziellen Folgen der Berufshaftpflicht gemäß den Artikeln L. 211-16 und L. 211-17 des Tourismusgesetzes.
Die Garantie erstreckt sich auch auf Schäden, die Reisenden, Leistungsträgern oder Dritten durch Fehler, Tatsachen- oder Rechtsirrtümer, Unterlassungen oder Fahrlässigkeit während des Angebots, der Organisation und des Verkaufs unserer Dienstleistungen sowohl durch uns als auch durch unsere Vertreter, Mitarbeiter und verursacht werden Nicht-Mitarbeiter.
Der Kunde verpflichtet sich, seine Haftpflichtversicherung abzuschließen und auf dem neuesten Stand zu halten, um die von ihm verursachten Schäden abzudecken.
Wir bieten keine optionale oder obligatorische Versicherung an.
Artikel 15 – Minderjährige
Wenn Minderjährige ohne Begleitung eines Elternteils oder einer anderen berechtigten Person auf der Grundlage eines Vertrages über touristische Dienstleistungen einschließlich Unterkunft reisen, muss das Fremdenverkehrsamt Informationen übermitteln, die eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Minderjährigen oder der für den Minderjährigen zuständigen Person bei dem Minderjährigen ermöglichen Aufenthaltsort.
Artikel 16 – Verantwortlichkeit des Fremdenverkehrsamtes
Artikel 16.1 – Vollständige Haftung
Mit Ausnahme des Verkaufs seiner Shop-Produkte und der von ihm selbst erbrachten Dienstleistungen ist das Fremdenverkehrsamt automatisch für die gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen vertraglich vereinbarten touristischen Dienstleistungen verantwortlich.
Der Tourismusverband kann sich jedoch von seiner Haftung ganz oder teilweise befreien, indem er nachweist, dass der Schaden entweder dem Kunden oder einem Dritten zuzurechnen ist, der nicht mit der Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen in Zusammenhang steht und unvorhersehbar ist oder unvermeidbare oder außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände.
Der Veranstalter und der Vermittler sind gemäß Artikel L. 211-16 für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich.
Abschnitt 16.2. Beschränkung der Verantwortung des Fremdenverkehrsamtes
Gemäß Artikel L 211-17, IV des Tourismusgesetzes ist die Höhe des Schadensersatzes, zu dessen Zahlung das Fremdenverkehrsamt dem Kunden aus welchem Grund auch immer verpflichtet wäre, auf das Dreifache des Gesamtpreises ohne Steuern begrenzt Dienstleistungen, mit Ausnahme von Personenschäden und vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden.
Artikel 17 – Hilfeleistung für den Reisenden
Das Fremdenverkehrsamt ist für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vorgesehenen Leistungen verantwortlich. Sollte der Kunde in diesem Zusammenhang auf Schwierigkeiten stoßen, wird das Fremdenverkehrsamt den Umständen des Falles entsprechend so schnell wie möglich eine angemessene Unterstützung leisten.
Das Fremdenverkehrsamt ist berechtigt, für diese Hilfeleistung einen angemessenen Preis zu berechnen, wenn diese Schwierigkeit vom Reisenden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde. Der in Rechnung gestellte Preis darf die tatsächlichen Kosten des Veranstalters oder des Vermittlers nicht übersteigen.
Artikel 18 - Zugänglichkeit
Trotz aller Bemühungen sind nicht alle unsere Dienstleistungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich, insbesondere bestimmte Dienstleistungen wie der Zugang zu Freizeitparks oder Wanderungen. Diese Informationen werden dem Kunden auf einfache Anfrage gegeben.
Artikel 19 – Einhaltung der Vorschriften
Dienstleistungen, die im Herzen der Natur stattfinden, erfordern eine gute körperliche Verfassung.
Für diese Outdoor-Auftritte müssen die Teilnehmer mit gutem Schuhwerk sowie den Wetterbedingungen des Tages angepasster Kleidung ausgestattet sein.
In sensiblen Naturgebieten müssen die Teilnehmer auf den Wegen bleiben und die privaten Orte respektieren.
Jeder Teilnehmer muss die Vorsichts-, Verkehrs-, Hygiene- und Sicherheitsregeln einhalten und den Anweisungen des Guides Folge leisten.
Wenn das Mittagessen ein Picknick ist, planen Sie bitte das Sammeln von Abfällen (Müllsäcke) ein.
Das Fremdenverkehrsamt und der Reiseleiter behalten sich das Recht vor, einen Teilnehmer auszuschließen, der sich nicht an die oben genannten Regeln hält oder die Durchführung der Dienstleistung stört.
Artikel 20 – Streitbeilegung
Artikel 20.1. Anwendbares Recht
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen der Anwendung des französischen Rechts. Dies gilt sowohl für die inhaltlichen als auch für die formellen Vorschriften.
Abschnitt 20.2. Meditieren
Für jede Beschwerde muss eine Anfrage schriftlich an das Fremdenverkehrsamt, per Post an Place du Château, 08320, Vireux-Wallerand oder per E-Mail an die folgende Adresse gesendet werden: info@valdardenne.com.
Dem Kunden steht im Streitfall die klassische Schlichtung, insbesondere bei der Verbraucherschlichtungsstelle oder bei bestehenden branchenspezifischen Schlichtungsstellen, oder ein alternatives Streitbeilegungsverfahren (z. B. Schlichtung) zur Verfügung.
Der Kunde kann daher den Vermittler für Tourismus und Reisen auf der folgenden Website kontaktieren: https://www.mtv.travel/ oder an MTV Médiation tourisme voyage, BP 80 303 – 75 823 Paris Cedex 17, falls die Antwort des Fremdenverkehrsamtes auf seine Beschwerde als unzureichend erachtet wird oder nach 60 Tagen unbeantwortet bleibt.
Abschnitt 20.3. Online verkauft
Für den Fall, dass der Dienst vom Kunden online erworben wurde, wird dieser darüber informiert, dass er gemäß Artikel 14.1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai die Möglichkeit hat 2013, um auf der folgenden Website eine Beschwerde einzureichen und eine Streitbeilegungsstelle auszuwählen: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=FR
Abschnitt 20.4. Nachweisen
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die in den Informationssystemen des Fremdenverkehrsamtes enthaltenen Daten Beweiskraft für Bestellungen, Anfragen und andere Elemente im Zusammenhang mit der Nutzung der Website haben. Sie können, insbesondere vor Gericht, als Beweismittel wie jedes schriftliche Dokument gültig vorgelegt werden.
Artikel 21 – Verbundene Reiseleistungen
Wenn Sie nach Auswahl und Bezahlung einer Reiseleistung zusätzliche Reiseleistungen für Ihre Reise oder Ihren Urlaub über das Fremdenverkehrsamt buchen, kommen Sie NICHT in den Genuss der Rechte, die für Pauschalreisen gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302 und Artikel L gelten. 211-2 des Tourismusgesetzes.
Wenn Sie jedoch während desselben Besuchs oder Kontakts mit dem Fremdenverkehrsamt zusätzliche Reiseleistungen buchen, werden die Reiseleistungen Teil eines verbundenen Reisearrangements.
In diesem Fall hat das Fremdenverkehrsamt gemäß dem Recht der Europäischen Union Schutz, um die Beträge zu erstatten, die Sie ihm für Dienstleistungen gezahlt haben, die aufgrund seiner Insolvenz nicht erbracht wurden.
Das Fremdenverkehrsamt hat einen Insolvenzschutz bei ATRADIUS, 159 rue Anatole France, CS 50118, 92596 Levallois-Perret) abgeschlossen. Reisende können sich an diese Stelle wenden, wenn ihnen Reiseleistungen aufgrund der Insolvenz des Fremdenverkehrsamtes verweigert werden.
Hinweis: dieser Insolvenzschutz gilt nicht für mit anderen Parteien als dem Tourismusverband geschlossene Verträge, die trotz Insolvenz des Tourismusverbandes erfüllt werden können
[Website, auf der die in nationales Recht umgesetzte Richtlinie (EU) 2015/2302 eingesehen werden kann https://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do;jsessionid=B6B56671A….